Teilnahmebedingungen Epson ontop
1. Vertragspartner
Vertragspartner im Hinblick auf das Epson ontop Programm sind die EPSON DEUTSCHLAND GmbH (im Folgenden "Epson") und der jeweilige EDV-Fachhändler. Einzelne Mitarbeiter des EDV-Fachhändlers sind keine Vertragspartner. Die Teilnahmeberechtigung für den EDV-Fachhändler (im Folgenden " Epson ontop Partner") setzt voraus, dass er sich bei dem Epson ontop Programm angemeldet und seinen Gewerbenachweis als Einzelkaufmann erbracht hat. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
2. Leistungen der Vertragspartner
a) Epson ontop Extranet:
Epson richtet dem Epson ontop Partner einen Account im Epson ontop Extranet ein. Dieser Account ist durch einen individuellen Benutzernamen und ein Passwort geschüzt.
b) Epson ontop Bonuskonto:
Innerhalb des Epson ontop Extranet wird für den Epson ontop Partner ein Umsatz- und Bonuskonto geführt. Abhängig von Sonderaktionen oder basierend auf mit Epson geschlossenen individuellen Vereinbarungen wird auf diesem Umsatz- und Bonuskonto der Bonus gutgeschrieben.
b1) Bonus-Gutschrift:
Der Epson ontop Partner hat die Möglichkeit, eine Bonus-Gutschrift für den von ihm erzielten Nettoumsatz bei ausgewählten Hauptdistributoren* bezogen auf Epson Hauptgeräte, Verbrauchsmaterialien und Optionen zu erhalten. Voraussetzung für die Bonus-Gutschrift ist der Abschluss einer individuellen schriftlichen Vereinbarung zwischen Epson und dem Epson ontop Partner, in der unter anderem die Umsatzziele und die Höhe des Bonus auf bestimmte Produktkategorien festgeschrieben werden. Den Abschluss einer solchen Vereinbarung behält sich Epson vor. Ein Anspruch auf Abschluss einer solchen Vereinbarung besteht nicht. Die Kündigung dieser individuellen schriftlichen Vereinbarung lässt die Teilnahme am Epson ontop Programm unberührt.
b2) Gutschrift oder sonstige Leistung bei Sonder-Aktionen (z.B. Kick-Back, Cash-Back):
Unabhängig von dem Abschluss einer zusätzlichen Vereinbarung mit Epson hat jeder ontop Partner die Möglichkeit, eine Gutschrift oder sonstige Leistung im Rahmen von bestimmten Epson Sonderaktionen (z.B. Kick-Back, Cash-Back) zu erhalten. Sonderaktionen sowie deren Bedingungen und Leistungen werden von Epson individuell festgelegt und unter www.epson-ontop.at kommuniziert. Die Gutschrift oder sonstige Leistung erfolgt gemäß dieser Bedingungen.
c) Auszahlung der Bonusgutschrift:
Die Höhe der Bonusgutschrift wird jedes Kalenderquartal ermittelt. Die Auszahlung der Boni erfolgt quartalsweise; sie wird ohne Aufforderung/Antrag des Epson ontop Partners ausgezahlt. Die Art und Weise der Leistung wird durch Epson bestimmt. Die Bonusgutschrift oder sonstige Leistung aus Sonderaktionen wird in den jeweiligen Bedingungen der Aktion festgelegt.
* vgl. Liste der Epson Hauptdistributoren, die jederzeit von Epson verändert werden kann. Diese Liste steht dem Epson ontop Partner in der jeweils aktuellen Fassung unter www.epson-ontop.at zur Verfügung.
3. Haftung
Eine Haftung von Epson für Schäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für solche Schäden, die durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Epson verursacht werden. Die Haftung für schuldhaft verursachte Körperschäden wird nicht beschränkt.
4. Kündigung/Abwicklung
a) Ordentliche Kündigung:
Epson sowie dem Epson ontop Partner steht das Recht zur ordentlichen Kündigung des Epson ontop Vertrages mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zu. Die Kündigungserklärung ist wirksam, wenn sie der anderen Partei fristgerecht schriftlich zugeht.
b) Außerordentliche Kündigung:
Unbeschadet des Absatzes 1 steht Epson ein Recht zur außerordentlichen Kündigung jedenfalls in den Fällen zu, in denen der Epson ontop Partner die Gutschrift einer Rückvergütung durch eine vorsätzlich falsche Angabe von eigenen Leistungen gem. Ziff. 2 erwirkt oder dies versucht.
Im Falle einer durch den Epson ontop Partner erklärten außerordentlichen Kündigung erhält der Epson ontop Partner die bis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung bei Epson erwirtschafteten Boni gemäß Ziffer 2 ausgezahlt.
Im Falle einer durch Epson erklärten außerordentlichen Kündigung verfällt der Anspruch des Epson ontop Partners auf den Bonus gemäß Ziffer 2 mit dem Zugang der Kündigungserklärung bei dem Epson ontop Partner.
5. Programmbeendigung
Epson behält sich das Recht vor, das Epson ontop Programm jederzeit zu beenden oder durch ein anderes Programm zu ersetzen. Beendigung oder Ersetzung des Epson ontop Programms gelten als ordentliche Kündigung durch Epson.
6. Programmänderungen
Epson behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen, des zur Auszahlung berechtigenden Mindestbetrages, der von Epson im Rahmen des Epson ontop Programms angebotenen Leistungen, sowie der in den Programmunterlagen beschriebenen Abläufe vorzunehmen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen werden durch schriftliche Benachrichtigung (Brief, Telefax, E-Mail) bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn ein Epson ontop Partner nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht. Dieser Widerspruch gilt als ordentliche Kündigung des Epson ontop Vertrages durch den Epson ontop Partner.
7. Verjährung/Präklusion
Ansprüche des Epson ontop Partners und der EPSON DEUTSCHLAND GmbH, die aus der Teilnahme an Epson ontop resultieren, verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab Kenntnisnahme von dem Anspruch, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt nicht, soweit von Gesetzes wegen eine kürzere als die zwölfmonatige Verjährungsfrist bestimmt ist. In diesen Fällen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist/Verfallfrist.
8. Vertraulichkeit/Datenschutz
Alle im Rahmen der Epson ontop Partnerschaft Epson zur Kenntnis gelangten Informationen über den Epson ontop Partner und dessen Mitarbeiter werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Der Epson ontop Partner ist damit einverstanden, dass seine umsatzbezogenen Daten von den Distributoren zur Datenverwaltung an Epson weitergegeben werden.
9. Kaufmannseigenschaft des Epson ontop Partners
Der Epson ontop Partner erklärt selbständiger Kaufmann nach den Bestimmungen der GewO und kein Konsument zu sein und sämtliche Steuern und Sozialversicherungsbeiträge aus seiner Tätigkeit einschließlich Rückvergütungen aus dem Epson ontop Programm aus Eigenem zu tragen. Sofern Leistungen in Anspruch genommen werden, die als so genannter geldwerter Vorteil zu betrachten sind, obliegt das Abführen der Lohnsteuer dem Epson ontop Partner. Der Epson ontop Partner stellt Epson von etwaigen Forderungen des Finanzamtes und der Träger der Sozialversicherung frei.
10. Schlussbestimmungen
Mit Rücksendung der Anmeldung bzw. Internetanmeldung erklärt sich der Epson ontop Partner mit den Teilnahmebedingungen und den übrigen Angaben in diesem Leistungskatalog/Programmheft einverstanden. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. Als Gerichtsstand für die Geltendmachung aller aus dem Epson ontop Vertrag resultierenden Ansprüche vereinbaren die Parteien die ausdrückliche Zuständigkeit der für Düsseldorf sachlich zuständigen Gerichte in Handelssachen.
Es gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des CISG soweit dasselbe anwendbar wäre.
Henning Ohlsson
Ramón Ollé Ribalta
Eiji Ide
Geschäftsführer der EPSON DEUTSCHLAND GmbH
